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Matthias Schütt Videoproduktion
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Matthias Schütt
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Quelle: S&K Rechtsanwälte www.streifler.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Videoproduktion Matthias Schütt

ALLGEMEINES:

Bei Auftragsproduktionen hat der Auftragnehmer volle künstlerische Freiheit, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart.
Der Auftraggeber bekommt grundsätzlich eine geeignete Vorschau auf die Produktion und hat das Recht, bis max. 10% der Produktion einmalig kostenlos ändern zu lassen.
Weitere Änderungen werden nach Zeitaufwand verrechnet.
Der Auftraggeber hat das räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht an der Auftragsproduktion, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart, z.B. bei Lizenzrechten Dritter.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Produktion oder Ausschnitte der Produktion für eigene Zwecke, z.B. Werbung zu nutzen.

ZAHLUNG/ABLAUF

Bei Auftragsproduktionen: 50% der vereinbarten Auftragssumme ist nach den Dreharbeiten zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% werden nach der Abnahme des Filmes durch den Auftraggeber fällig.Das Zahlungsziel beträgt 8 Tage nach Rechnungszugang, außer es wird etwas anderes vereinbart.

Der Gerichtsstand ist: 85660 Ebersberg